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   VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233   

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VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 (https://dejure.org/2015,38828)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 (https://dejure.org/2015,38828)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 2015 - 6 CE 15.2233 (https://dejure.org/2015,38828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Beamten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterlassung der Besetzung von Beförderungsplanstellen mit konkurrierenden Bewerbern; Darlegung eines beachtlichen Beurteilungsmangels und eines Verstoßes gegen allgemeine Bewertungsmaßstäbe; Anwendung der ...

  • rewis.io

    Dienstliche Beurteilung beim Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem Arbeitsposten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Antrag eines Beamten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterlassung der Besetzung von Beförderungsplanstellen mit konkurrierenden Bewerbern; Darlegung eines beachtlichen Beurteilungsmangels und eines Verstoßes gegen allgemeine Bewertungsmaßstäbe; Anwendung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Sollte es im Einzelfall Gründe geben, aus denen diese Annahme nicht gerechtfertigt wäre, müsste das nachvollziehbar und plausibel begründet werden (vgl. OVG NW, B. v. 18.6.2015 - 1 B 146/15 - juris Rn. 33 ff. und B. v. 18.6.2015 - 1 B 384/15 - juris Rn. 8 ff.).

    In letzterer sind bezogen auf den höherwertigen Arbeitsposten nicht etwa die besten Notenstufen vergeben worden (wie das bei OVG Münster, B. v. 18.6.2015 - 1 B 146/15 - juris Rn. 28 und 33 ff. und BayVGH, B. v. 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 - juris der Fall war).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Der Antragsteller rügt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, in der Beurteilung sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass sein Statusamt und sein tatsächlich ausgeübter Arbeitsposten in ihrer Wertigkeit stark auseinandergefallen seien.

    Sollte es im Einzelfall Gründe geben, aus denen diese Annahme nicht gerechtfertigt wäre, müsste das nachvollziehbar und plausibel begründet werden (vgl. OVG NW, B. v. 18.6.2015 - 1 B 146/15 - juris Rn. 33 ff. und B. v. 18.6.2015 - 1 B 384/15 - juris Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5).

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 24 f. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 6 CE 13.119

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerwG, B. v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; BayVGH, B. v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG, B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B. v. 4.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - NVwZ 2013, 573 Rn. 13; BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 52).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Solche erläuternden Begründungen können, soweit sie nicht bereits in der Beurteilung selbst enthalten sind, auch noch im Verwaltungsverfahren und gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 26; U. v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B. v. 4.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - NVwZ 2013, 573 Rn. 13; BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 52).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Solche erläuternden Begründungen können, soweit sie nicht bereits in der Beurteilung selbst enthalten sind, auch noch im Verwaltungsverfahren und gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, U. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 26; U. v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298

    Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B. v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris; B. v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233
    Die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B. v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris; B. v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 104.11

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Beurteilungszeitraum; Divergenz

  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 6 CE 15.2043

    Beschwerdeverfahren, Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe,

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

    Hiergegen ist in grundsätzlicher Hinsicht nichts zu erinnern, denn ein derart ausgestaltetes Verfahren schafft die Voraussetzungen dafür, dass die erbrachten Leistungen in sachgerechter Würdigung ihrer Wertigkeit und in Anwendung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes beurteilt werden und somit ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild von Leistung und Befähigung der Beurteilten entsteht (im Ergebnis ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, jeweils abgedruckt bei juris, zu der insoweit gleichlautenden Beurteilungsrichtlinie in der Fassung vom 19.06.2015).

    Entscheidend für die Beurteilung ist indes nicht der Umstand, dass höherwertige Aufgaben wahrgenommen wurden, sondern es ist auf die Anforderungen des konkreten statusrechtlichen Amtes abzustellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -, abgedruckt bei juris), wobei dem Umstand, dass Statusamt und tatsächlich wahrgenommener Dienstposten wertungsmäßig auseinanderfallen, bei der Bildung des Gesamturteils Rechnung getragen werden kann (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.11.2015 a.a.O.; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 a.a.O).

    Auch wenn die Einstufung des innegehabten Dienstpostens kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium darstellt und ein genereller Rückschluss des Inhalts, dass der Inhaber eines höherwertigen Dienstpostens per se leistungsstärker als der Inhaber eines niedriger bewerteten Dienstpostens ist (BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 39/04 - abgedruckt bei juris), nicht zulässig ist, so besteht dennoch ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines Dienstpostens, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe als der dem Statusamt entsprechenden zugeordnet ist, gut erfüllt, die geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter oder besserer Weise erfüllt (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.11.2015 a.a.O.).

    In dem weiteren seitens der Antragsgegnerin angeführten, oben bereits erwähnten Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 10.11.2015 a.a.O.) hatte der Antragsteller ausschließlich das abschließende Gesamturteil angegriffen.

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Zu dem neuen Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sind bereits Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ergangen, die darin übereinstimmen, dass dieses Beurteilungssystem im Ausgangspunkt rechtlich nicht zu beanstanden ist.(vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2.6.2015 - 1 B 206/15 -, juris Rdnrn. 6 ff., 15, und vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, juris Rdnrn. 24 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris Rdnr. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016 - 2 MB 20/15 -, juris) Die diesbezüglichen Erwägungen überzeugen.

    Zur Problematik der Notenskala hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Beschlüsse vom 19.10.2015 - 6 CE 15.2043 -, juris Rdnr. 18, vom 10.11.2015, a.a.O., Rdnrn. 14 ff., 18, vom 20.11.2015 - 6 CE 15.2289 -, juris Rdnrn. 15 ff., vom 12.11.2015 - 6 CE 15.2031 -, juris Rdnr. 17, vom 8.12.2015 - 6 CE 15.2331 -, juris Rdnr. 16) überzeugend dargelegt, dass die Beurteilungsrichtlinien den Besonderheiten bei der Telekom als Postnachfolgeunternehmen Rechnung tragen und einer Rechtsprüfung standhalten.

    Nimmt man in den Blick, dass die Bandbreite der Bewertungsskala ausgeschöpft werden soll, drängt sich jedenfalls ohne plausible einzelfallbezogene Begründung nicht auf, dass dem fünfmaligen Erreichen der Note "gut" verbunden mit dem einmaligen Erreichen der Note "sehr gut" das Gesamturteil "gut +" gerecht wird.(Dass der BayVGH die entgegengesetzte Schlussfolgerung zu ziehen scheint - vgl. Beschluss vom 10.11.2015, a.a.O., Rdnr. 18 mitte -, dürfte sich durch ein Formulierungsversehen ("geringer" statt "höher") erklären, da die Argumentation anders nicht logisch wäre.).

  • VG Augsburg, 26.01.2016 - Au 2 E 15.1052

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Das Gericht hat - im Einklang mit der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B. v. 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris Rn. 9ff.; OVG NW, B. v. 2.6.2015 - 1 B 206/15 - juris Rn. 10 ff.; B. v. 18.6.2015 - 1 B 146/15 - Rn. 24 f.) keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der allgemeinen Modalitäten des Beurteilungssystems (a)), noch sind solche hinsichtlich der dienstlichen Beurteilung des Antragstellers vom 3./6. März 2015 (b)) sowie bezüglich der eigentlichen Auswahlentscheidung anzunehmen (c)).

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile geklärt, dass diese Stufung der Notenskala, wie sie die Beurteilungsrichtlinien der Antragsgegnerin vorsehen, zulässig ist (siehe im Einzelnen: BayVGH, B. v. 10.11.2015, a. a. O. Rn. 18; B. v. 19.10.2015 - 6 CE 15.2043 - juris Rn. 18).

    Zwar reicht ein nur formelhafter Hinweis auf die höherwertige Tätigkeit regelmäßig nicht aus (ebenso: BayVGH, B. v. 10.11.2015, a. a. O. Rn. 17).

  • VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1077

    Beurteilung bei Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile geklärt, dass diese Stufung der Notenskala, wie sie die Beurteilungsrichtlinien der Antragsgegnerin vorsehen, zulässig ist (siehe im Einzelnen: BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris Rn. 18; B.v. 19.10.2015 - 6 CE 15.2043 - juris Rn. 18).

    b) Die Antragsgegnerin hat die maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorgaben beachtet, insbesondere hat sie entsprechend den Vorgaben aus den Beurteilungsrichtlinien Beurteilungsbeiträge der unmittelbaren Führungskräfte eingeholt und bei der Ausübung des Beurteilungsspielraums berücksichtigt, d. h. zur Kenntnis genommen und bedacht (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2015, a. a. O. Rn. 15).

    Insoweit liegt kein unrichtiger oder unvollständig erfasster Sachverhalt vor (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2015, a. a. O. Rn. 16 f.).

  • VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Hiergegen ist in grundsätzlicher Hinsicht nichts zu erinnern, denn ein derart ausgestaltetes Verfahren schafft die Voraussetzungen dafür, dass die erbrachten Leistungen in sachgerechter Würdigung ihrer Wertigkeit und in Anwendung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes beurteilt werden und somit ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild von Leistung und Befähigung der Beurteilten entsteht (im Ergebnis ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, jeweils juris, zu der insoweit gleichlautenden Beurteilungsrichtlinie in der Fassung vom 19.06.2015).

    Entscheidend für die Beurteilung ist indes nicht der Umstand, dass höherwertige Aufgaben wahrgenommen wurden, sondern es ist auf die Anforderungen des konkreten statusrechtlichen Amtes abzustellen (Bay. VGH, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -, juris), wobei dem Umstand, dass Statusamt und tatsächlich wahrgenommener Dienstposten wertungsmäßig auseinanderfallen, bei der Bildung des Gesamturteils Rechnung getragen werden kann (so Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016, a.a.O).

    Auch wenn die Einstufung des innegehabten Dienstpostens kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium darstellt und ein genereller Rückschluss des Inhalts, dass der Inhaber eines höherwertigen Dienstpostens per se leistungsstärker als der Inhaber eines niedriger bewerteten Dienstpostens ist (BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 39/04 - juris), nicht zulässig ist, so besteht dennoch ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines Dienstpostens, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe als der dem Statusamt entsprechenden zugeordnet ist, gut erfüllt, die geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter oder besserer Weise erfüllt (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris).

  • VG München, 23.12.2016 - M 21 E 16.3698

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris Rn. 7).

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 10.11.2015 a.a.O. - juris Rn. 9).

    Das Beurteilungssystem für die bei der D. T. AG beschäftigten Beamten ist dabei trotz des Umstands, dass die Beurteiler nach diesem System regelmäßig keine Kenntnis aus eigener Anschauung von den zu beurteilenden Beamten haben, im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (vgl. zu nachfolgendem BayVGH, B.v. 10.11.2015 a.a.O. - juris Rn. 14, 15).

  • VG München, 09.02.2017 - M 21 E 16.5511

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris Rn. 7).

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 10.11.2015 a.a.O. - juris Rn. 9).

    Für das weitere Verfahren wird zu den anderen streitigen Punkten auf Folgendes hingewiesen: Das Beurteilungssystem für die bei der D. T. AG beschäftigten Beamten ist trotz des Umstands, dass die Beurteiler nach diesem System regelmäßig keine Kenntnis aus eigener Anschauung von den zu beurteilenden Beamten haben, im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (ausführlich dazu BayVGH, B.v. 10.11.2015 a.a.O. - juris Rn. 14, 15).

  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 6 CE 15.2289

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Dienstherr, Konkurrentenstreit,

    Bei keinem der vom Senat bislang entschiedenen Eilverfahren in vergleichbaren Fallgestaltungen aus der aktuellen Beförderungsrunde verfügte der jeweilige Antragsteller über eine Beurteilung, die auf einen nur einjährigen Zeitraum bezogen war (vgl. etwa BayVGH, B.v. 7.10.2015 - 6 CE 15.1932 - juris Rn. 1; B.v. 19.10.2015 - 6 CE 15.2043 - juris Rn. 1; B.v. 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 - juris Rn. 1; B.v. 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris Rn. 1; B.v. 12.11.2015 - 6 CE 15.2031 - juris Rn. 1).

    Es liegt auf der Hand, dass den unmittelbaren Führungskräften die für einen wertenden Vergleich erforderliche Übersicht und die Kenntnis der beamtenrechtlichen Strukturen nicht immer geläufig sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris Rn. 14).

  • VG Augsburg, 03.11.2016 - Au 2 E 16.1190

    Erfolglose Klage gegen dienstliche Beurteilung

    a) Die Antragsgegnerin hat die maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorgaben beachtet, insbesondere hat sie entsprechend den Vorgaben aus den Beurteilungsrichtlinien Beurteilungsbeiträge der unmittelbaren Führungskräfte eingeholt und bei der Ausübung des Beurteilungsspielraums berücksichtigt, d.h. zur Kenntnis genommen und bedacht (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris Rn. 15).

    Insoweit liegt kein unrichtiger oder unvollständig erfasster Sachverhalt vor (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris Rn. 16 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 1 B 1459/15

    Gewichtung der Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. November 2015- 6 CE 15.2233 -, juris, Rn. 18: "Die zweitbeste (von fünf) Notenstufe 'gut' bei einem Einzelmerkmal ist also von ihrem Gewicht keineswegs gleichwertig mit mit der zweitbesten (von sechs) Notenstufe bei dem Gesamturteil, sondern mehr oder weniger deutlich geringer zu bewerten.".
  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 6 CE 15.2288

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Dienstherr, Konkurrentenstreit,

  • VGH Bayern, 12.11.2015 - 6 CE 15.2031

    Konkurrentenstreit, Deutsche Telekom, Beförderungsamt, Leistungsgrundsatz,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2016 - 1 B 1514/15

    Einstweilige Untersagung zur Besetzung ausgewiesener und zu besetzender

  • OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17

    Anforderungen an die Beurteilung bei deutlich höherwertigem Einsatz des Beamten

  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 6 CE 15.2582

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen beamtenrechtliche Auswahlentscheidung des

  • VG Minden, 10.08.2016 - 10 L 750/15

    Anspruch eines Beamten auf Erlangen eines effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung

  • VG Minden, 17.06.2020 - 12 L 1283/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2016 - 1 B 1491/15

    Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten durch Ausüben einer höherwertigen

  • VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18

    Recht der Bundesbeamten auf vorläufigen Rechtsschutz bei Verletzung des

  • VG Koblenz, 22.03.2019 - 2 L 1258/18

    Beamtenrechtliche Beurteilung; Erforderlichkeit einer individuellen Begründung

  • VG Aachen, 07.02.2017 - 1 L 1070/16

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Begründung; plausibel

  • VG Minden, 15.06.2018 - 12 L 1491/17
  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 6 CE 15.2721

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung

  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

  • VG Aachen, 07.03.2017 - 1 L 1098/16

    Auswahl; Beamte; Beschäftigung; Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VG Hamburg, 06.01.2022 - 21 E 4772/21

    Erfolgreicher Eilantrag eines Beamten im Konkurrentenstreitverfahren

  • VG Neustadt, 15.01.2020 - 1 K 231/19

    Unwirksamkeit der Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen Telekom AG

  • VG Schleswig, 21.02.2017 - 12 B 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 5 E 15.488

    Konkurrentenstreit, dienstliche Beurteilung, höherwertige Tätigkeit,

  • VG München, 16.10.2017 - M 21 K 15.5325

    Keine Voreingenommenheit des Beurteilers

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